Rechtsprechung
BPatG, 12.04.2017 - 7 W (pat) 28/15 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Bundespatentgericht
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 39 PatG, § 3 Abs 1 S 2 Nr 5 PatKostG
Patentbeschwerdeverfahren - "Gebühren für die Teilanmeldung II" - Anmeldegebühr - zur Nachzahlung bei Teilung - anspruchsabhängige Anmeldegebühr - Teilanmeldung, die mehr Patentansprüche als die Stammanmeldung enthält - zur Gebührenpflicht - zum Wirksamwerden der Teilung ... - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anforderungen an die wirksame Abgabe einer Teilungserklärung i.S.d. § 39 Abs. 3 PatG
- rewis.io
Patentbeschwerdeverfahren - "Gebühren für die Teilanmeldung II" - Anmeldegebühr - zur Nachzahlung bei Teilung - anspruchsabhängige Anmeldegebühr - Teilanmeldung, die mehr Patentansprüche als die Stammanmeldung enthält - zur Gebührenpflicht - zum Wirksamwerden der Teilung ...
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Patentbeschwerdeverfahren - "Gebühren für die Teilanmeldung II" - Anmeldegebühr - zur Nachzahlung bei Teilung - anspruchsabhängige Anmeldegebühr - Teilanmeldung, die mehr Patentansprüche als die Stammanmeldung enthält - zur Gebührenpflicht - zum Wirksamwerden der Teilung ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BPatG, 12.04.2017 - 7 W (pat) 28/15
- BGH, 05.11.2018 - X ZB 6/17
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 25.08.2015 - X ZB 8/14
Kostenansatz für Gebrauchsmusteranmeldung beim Deutschen Patent- und Markenamt: …
Auszug aus BPatG, 12.04.2017 - 7 W (pat) 28/15
Die Frage der Auslegung von § 39 Abs. 3 PatG betrifft nicht lediglich eine Frage des Kostenansatzes, für die eine Rechtsbeschwerde ausgeschlossen ist (BGH GRUR 2015, 1144 - Überraschungsei).
- BGH, 05.11.2018 - X ZB 6/17
Abgabe einer Teilungserklärung hinsichtlich Begleichung von zusätzlichen Gebühren …
Bundespatentgericht, Entscheidung vom 12.04.2017 - 7 W(pat) 28/15 -. - BPatG, 14.11.2016 - 7 W (pat) 30/15
Patentbeschwerdeverfahren - "Gebühren für die Teilanmeldung I" - Anmeldegebühr - …
Gegenstand des vorliegenden Beschwerdeverfahrens ist die Teilanmeldung 10 2014 015 922.1, während die andere Teilanmeldung Gegenstand des weiteren Beschwerdeverfahrens 7 W (pat) 28/15 ist. - BPatG, 16.06.2016 - 7 W (pat) 30/15
Erfolgsaussichten einer Beschwerde gegen einen Beschluss des DPMA über die nicht …
Gegenstand des vorliegenden Beschwerdeverfahrens ist die Teilanmeldung 10 2014 015 922.1, während die andere Teilanmeldung Gegenstand des weiteren Beschwerdeverfahrens 7 W (pat) 28/15 ist.